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Die Kurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert und werden von den gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 20 Abs. 1 SGBV bezuschusst.
Am Ende eines Kurses gibt es eine Teilnahmebescheinigung, die bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann.
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